LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Hierunter fällt die Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Sportverein). Hierzu gibt es 2 Alternativen.
Option A
Einreichung eines Antrags auf Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Dazu füllt der Erziehungsberechtigte folgenden Antrag aus und reicht ihn beim Landratsamt ein.
Die dazu benötigte Bestätigung von seitens des Vereins kann bei unsererem Schriftführer Timo Buhle oder dem Verantwortlichen der Mitgliederverwaltung David Lässle unterschrieben lassen werden. Anbei der Link zum Formular.
Option B
Gegen jährliche, unaufgeforderte Vorlage bei dem Schriftführer oder dem Verantwortlichen der Mitgliederverwaltung, dass eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird, stellen wir das Kind beitragsfrei.
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld